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Kooperation

Kooperationsvereinbarung

VEREINBARUNG ÜBER DEN AUFBAU UND DIE PFLEGE EINES KULTURAUSTAUSCHES 

zwischen der
DEUTSCH-JAPANISCHEN GESELLSCHAFT MECKLENBURG-VORPOMMERN
ZU ROSTOCK E.V. 

und der 

KYoTO Society of Inter-Art Exchange (NPO)

Diese Vereinbarung dient dem Ausbau und der Pflege der Völkerverständigung zwischen Deutschland im Zentrum Europas und Japan. Sie richtet sich vorrangig an die junge Generation beider Länder, mit dem Ziel, ihnen die Kultur und Lebensgewohnheiten der Menschen in beiden Ländern gegenseitig näher zu bringen. Mit der Integration Deutschlands in die Europäischen Union kann neben der Pflege traditioneller historischer bilateraler Beziehungen nun der Fokus auf die kulturellen Möglichkeiten Europas gerichtet werden. Der europäische Gedanke soll im Rahmen dieser Vereinbarung in besonderer Weise gefördert werden.

Die Deutsch-Japanische Gesellschaft Mecklenburg-Vorpommern zu Rostock e.V. und die Kyoto Society of Inter-Art Exchange (NPO) einigen sich auf die folgenden Punkte, um diesem Ziel näher zu kommen:

1. Künstleraustausch

  • Pleinairs (deutsch-japanisch)
  • Personalausstellungen
  • Gastvorlesungen an entspr. Kunsteinrichtungen (wie z.B. Kunstschule Rostock,
  • Medienwerkstatt Rostock, Hochschule für Musik und Theater etc.) 

2. Kunstaustausch

  • Personalausstellungen ausgesuchter Künstler
  • thematische Ausstellungen von Kunstwerken
  • Auftritte von Instrumental-, Vokal- und Tanzensembles
  • klassische und zeitgenössische Theaterensembles 

3. Demonstrationen bzw. Informationen (Workshops, Workcamps, Seminare)

  • Erleben traditioneller Künste (Ikebana, Kalligraphie, Teezeremonie, Manga, Haiku etc.)
  • Volkskunst (z.B. Volkstanz, maritime Kunst)
  • Musikinstrumentenbau
  • Lackarbeiten
  • Washi-Herstellung
  • Töpferkunst 

4. Dieser Kunst-/Künstleraustausch erfolgt auf der Basis der Gegenseitigkeit. 

5. Beide Seiten benennen kompetente Gremien, die eine hohe Qualität der ausgewählten Künstler bzw. Kunstwerke garantieren und jährlich Vorschläge im Sinne dieser Vereinbarung unterbreiten. 

6. Beide Seiten bemühen sich um Ausgewogenheit in der Qualität, Quantität und Themenwahl. Dabei sollte der reine materielle Wert auf beiden Seiten nicht das entscheidende Maß der Ausgewogenheit sein. 

7. Rostock und Kyoto laden wechselseitig zu entsprechenden Aktivitäten ein und übernehmen als einladende Seiten entsprechend ihren Möglichkeiten die Kosten. Die anteilige Übernahme der Kosten werden jährlich, projektbezogen zwischen den Vertragspartnern beraten.

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